Sonntag, 15. März 2009
Essen, Foto, Polizeieinsatz (Vol. II)
Fast wäre es wieder soweit gewesen. Der lange Arm des Gesetzes hatte sein Besteck (Mercedes Vito) nicht in Laufrichtung (Einbahnstraße) platziert und das Besteckfachinlaufrichtung wollte es, selbstgerecht wie es nun mal ist, mit der Handycam festhalten. Tut dies etwas zu umständlich, der Zoom braucht in der Dunkelheit ein wenig länger. Heraus springt ein Streifenpolizist, der seine Überstunden (Disco-Krieg) in ein gepresstes Gesicht gelegt hat.

SP: "Wenn sie das Foto jetzt machen, löschen Sie das sofort wieder. Sie dürfen mich nicht fotografieren"
BiL: "Ich wollte sie gar nicht fotografieren, nur ihr Auto."
(SP 2 klettert aus dem Fond)
SP: "Sie dürfen mich nicht fotografieren, ich habe ein Recht am eigenen Bild, ich fotografiere Sie ja auch nicht."
BiL: "Wie gesagt, sie wären gar nicht auf dem Bild gewesen, nur ihr Auto. Steht schließlich verkehrt herum in der Einbahnstraße."
SP: "Besonderes Wegerecht, §35 der Straßenverkehrsordnung, gucken sie das mal nach. Das ist wie wenn ein Krankenwagen mit Blaulicht hier durch fahren würde. Und wir haben hier eine polizeiliche Maßnahme."
BiL. "Aha." (dreht ab und schließt die Haustür auf.)

Na, dann: Guten Hunger!

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Ordnung muss sein
Hm. Nach §35 StVO gilt demnach folgendes: Verkehrtherum in der Einbahnstraße halten und im Auto sitzen = Krankenwagen fährt mit Blaulicht. Ist klar. Beides dient dient vermutlich der Rettung von Menschenleben. Der "Einsatz" wäre wohl nicht möglich gewesen, wäre man richtig herum in die Einbahnstraße gefahren.
Hier übrigens zum Nachlesen §35 StVO: "(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

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Die hoheitlichen Aufgaben bestanden in diesem Fall aus einem Döner-Kauf.

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Danke BiL für die Enthüllung! Ich habe gelacht.

Noch was: Beim Recht am eigenen Bild geht es doch um den Schutz vor Veröffentlichung, nicht vor der Verfertigung einer fotografischen Aufnahme...

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Jaja, aber bestehe mal, unterzuckert von 4 Stunden Buchmesse, gegenüber einem hungrigen Polizisten-Duo auf solchen Feinheiten. SPs Gesicht entsprang zudem ein Anflug von "Ich habe heute noch keinen Schwerverbrecher wie dir einer Leibesvisitation unterzogen". Und ein Handgemenge mit der Staatsgewalt - zumal ohne Entlastungszeugen - wäre auch nicht gerade von Vorteil gewesen.

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Hallo Bil
Bin seit Mittwoch in Leipzig und hänge in der UB ab. Meldete mich bisher nicht, weil Mittwoch der WG-Tag war und ich gestern in der Bib bis ultimo abhing und danach bald in die Betten des Pyrrhus-Schlosses fiel. Gehe heute abend so ab sieben hierhin: http://eexistence.eliaswimmer.at/e_ex/?page_id=66

Wenn wir uns dieses Mal nicht begegnen, dann sicherlich beim nächsten Baikaltrain. Hätte ich natürlich alles auch per Mail schreiben können, aber das Zeug funktioniert gerade nicht. Abschließend noch viele Glückwünsche zu allem Abgeschlossenem.

PS: Handy geht natürlich auch gar nicht. Also alls wie immmer.

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eine schöne Form der Abkoppelung, die du da betreibst. ich werde mich mal nach deiner Postadresse bei Pyrrhus erkundigen. ;-)

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