Sonntag, 15. März 2009
Essen, Foto, Polizeieinsatz (Vol. II)
Fast wäre es wieder soweit gewesen. Der lange Arm des Gesetzes hatte sein Besteck (Mercedes Vito) nicht in Laufrichtung (Einbahnstraße) platziert und das Besteckfachinlaufrichtung wollte es, selbstgerecht wie es nun mal ist, mit der Handycam festhalten. Tut dies etwas zu umständlich, der Zoom braucht in der Dunkelheit ein wenig länger. Heraus springt ein Streifenpolizist, der seine Überstunden (Disco-Krieg) in ein gepresstes Gesicht gelegt hat.

SP: "Wenn sie das Foto jetzt machen, löschen Sie das sofort wieder. Sie dürfen mich nicht fotografieren"
BiL: "Ich wollte sie gar nicht fotografieren, nur ihr Auto."
(SP 2 klettert aus dem Fond)
SP: "Sie dürfen mich nicht fotografieren, ich habe ein Recht am eigenen Bild, ich fotografiere Sie ja auch nicht."
BiL: "Wie gesagt, sie wären gar nicht auf dem Bild gewesen, nur ihr Auto. Steht schließlich verkehrt herum in der Einbahnstraße."
SP: "Besonderes Wegerecht, §35 der Straßenverkehrsordnung, gucken sie das mal nach. Das ist wie wenn ein Krankenwagen mit Blaulicht hier durch fahren würde. Und wir haben hier eine polizeiliche Maßnahme."
BiL. "Aha." (dreht ab und schließt die Haustür auf.)

Na, dann: Guten Hunger!

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